R. M. Prozessfinanzierung GmbH

Über ein Jahrzehnt lang haben Anbieter und Spieler darüber gestritten, ob verlorene Einsätze aus Online-Glücksspiel zurückverlangt werden können. Am 16. April 2026 hat der Europäische Gerichtshof in dieser Frage Klarheit geschaffen.

Was der Gerichtshof entschieden hat

Die Entscheidung lässt sich in zwei einfachen Aussagen zusammenfassen:

  • Ein Mitgliedstaat darf Online-Casinospiele verbieten, um das Spielen in geordnete Bahnen zu lenken und dem Schwarzmarkt entgegenzuwirken. Ein solches Verbot ist mit dem europäischen Recht vereinbar.
  • Wer bei einem Anbieter ohne die nötige Konzession gespielt und verloren hat, kann die Einsätze zurückverlangen. Dass der Anbieter eine Lizenz aus einem anderen Land hat, etwa aus Malta, ändert daran nichts und ist kein Vorwand, die Rückzahlung zu verweigern.

Damit fällt das wichtigste Argument weg, mit dem sich viele Anbieter bisher gewehrt haben. Sie hatten behauptet, eine Rückforderung sei rechtsmissbräuchlich. Das sieht der Gerichtshof anders.

Was das praktisch bedeutet

Viele Gerichtsverfahren waren ausgesetzt, solange diese Grundsatzfrage offen war. Fachleute rechnen damit, dass sie nun wieder aufgenommen werden und dass Gerichte zugunsten der Geschädigten entscheiden, sofern die Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen.

Die Entscheidung erging in einem deutschen Verfahren. Der Grundgedanke ist aber überall dort einschlägig, wo ein Anbieter ohne nationale Konzession tätig war. In Österreich gilt ein Glücksspielmonopol: Wer ohne österreichische Konzession Online-Casinospiele anbietet, ist hier nicht zulässig. Verluste bei solchen Anbietern können zurückgefordert werden.

Was Sie jetzt tun können

Wenn Sie bei einem Online-Casino ohne österreichische Konzession verloren haben, lohnt sich eine Prüfung. Ansprüche können verjähren, daher ist es sinnvoll, nicht zu lange zu warten. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und sagen Ihnen offen, ob eine Rückforderung realistisch ist. Das Verfahren führen kooperierende Rechtsanwälte. Im Erfolgsfall behält die R. M. Prozessfinanzierung GmbH ab 35 Prozent des erstrittenen Betrags ein, der übrige Betrag wird an Sie ausgezahlt.

Mehr dazu auf der Seite Online-Casino und Glücksspiel.

Quellen

  • EuGH, Urteil vom 16. April 2026, Rechtssache C-440/23 · Europäischer Gerichtshof · C-440/23

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