Rund um verlorene Einsätze bei Online-Glücksspielen sind zahlreiche Verfahren anhängig. Im Verfahren C-440/23 hat der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof am 4. September 2025 seine Schlussanträge vorgelegt.
Worum es im Verfahren geht
Die Frage lautet, ob Spieler ihre Verluste zurückfordern können, wenn der Anbieter zwar eine Lizenz in Malta, nicht aber im Land des Spielers hatte. Der Generalanwalt kam zu dem Ergebnis, dass eine Rückforderung keinen Rechtsmissbrauch darstellt. Die weitergehende Frage, ob das nationale Glücksspielverbot mit EU-Recht vereinbar ist, blieb in diesem Verfahren offen.
Weitere anhängige Verfahren
Mehrere Verfahren befassen sich mit angrenzenden Fragen, darunter Limits bei Sportwetten, virtuelle Automatenspiele und sogenannte Zweitlotterien. Viele dieser Verfahren sind ausgesetzt oder kommen nur langsam voran. Ein Grundsatzurteil ist daher nicht kurzfristig zu erwarten.
Was Betroffene beachten sollten
Die Dauer der Verfahren spricht nicht dafür, abzuwarten. Ansprüche können verjähren, die maßgeblichen Fristen hängen vom Einzelfall ab. Wer eine Rückforderung erwägt, sollte den eigenen Fall daher frühzeitig prüfen lassen.
Die Prüfung ist kostenlos. Im Erfolgsfall behält die R. M. Prozessfinanzierung GmbH ab 35 Prozent des erstrittenen Betrags ein, der übrige Betrag wird an Sie ausgezahlt. Mehr dazu auf den Seiten Online-Casino und Glücksspiel und Sportwetten.
Quellen
- EuGH, Rechtssache C-440/23, Schlussanträge des Generalanwalts (4. September 2025) · Europäischer Gerichtshof · C-440/23