R. M. Prozessfinanzierung GmbH

Die Europäische Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Malta eingeleitet. Anlass ist der Umgang maltesischer Gerichte mit ausländischen Urteilen gegen Glücksspielunternehmen mit Sitz auf der Insel. Nach Ansicht der Kommission verstößt dieser Umgang gegen EU-Recht, konkret gegen die Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 über die gerichtliche Zuständigkeit sowie die Anerkennung und Vollstreckung zivil- und handelsrechtlicher Entscheidungen.

Worum es geht

Im Zentrum steht ein 2023 in Malta eingeführtes Gesetz, das als Bill 55 bekannt wurde. Es untersagt maltesischen Gerichten, ausländische Urteile gegen in Malta lizenzierte Glücksspielunternehmen zu vollstrecken. Die Kommission sieht darin einen Verstoß gegen europäisches Recht und eine Gefährdung des gegenseitigen rechtlichen Vertrauens innerhalb der EU. Hinzu kommt der Vorwurf, dass die Zustellung von Klagen gegen maltesische Anbieter trotz internationaler Abkommen häufig nicht erfolgt.

Der weitere Ablauf

Die Kommission hat Malta zur Einhaltung der EU-Vorschriften aufgefordert. Reagiert die Regierung nicht fristgerecht, kann eine begründete Stellungnahme und in einem weiteren Schritt eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof folgen. Auslöser des Verfahrens waren unter anderem Beschwerden aus Österreich und Deutschland.

Was das für Geschädigte bedeutet

Für Betroffene bleibt die Durchsetzung von Ansprüchen anspruchsvoll, insbesondere wenn ein Anbieter im EU-Ausland sitzt. Einzelpersonen stehen dabei oft vor hohen Hürden.

Ohne finanzielle Unterstützung ist eine Klage für Einzelne kaum möglich.

Ing. Ronald Mechtler, Geschäftsführer der R. M. Prozessfinanzierung GmbH

Die R. M. Prozessfinanzierung GmbH prüft die Erfolgsaussichten kostenlos und übernimmt im Erfolgsfall die Finanzierung des Verfahrens, einschließlich einer möglichen Zwangsvollstreckung. Im Erfolgsfall behalten wir ab 35 Prozent des erstrittenen Betrags ein, der übrige Betrag wird an Sie ausgezahlt. Mehr dazu auf der Seite Online-Casino und Glücksspiel.

Quellen

  • Europäische Kommission, Vertragsverletzungsverfahren gegen Malta (Juni 2025)
  • Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 über gerichtliche Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung

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