Online-Casino & Glücksspiel

Online-Casino-Verluste in Österreich zurückfordern

Wir prüfen kostenlos, ob Sie Verluste bei Online-Casinos ohne österreichische Konzession zurückfordern können, und finanzieren das Verfahren gegen den Anbieter.

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  • Prüfung kostenlos
  • Klage auf unsere Kosten
  • Honorar nur im Erfolgsfall
Lieber telefonisch? +43 677 643 311 30
Ronald Mechtler, Geschäftsführer der R. M. Prozessfinanzierung GmbH
70 Mio. €+ in Österreich eingeklagt, seit 2021

Wer dahintersteht

Ronald Mechtler steht persönlich hinter jedem Fall

Ing. Ronald Mechtler, BA, MBA, Geschäftsführer der R. M. Prozessfinanzierung GmbH

Ronald Mechtler ist Geschäftsführer der R. M. Prozessfinanzierung GmbH. Das Unternehmen finanziert zivilrechtliche Verfahren von Verbrauchern gegen Banken und Online-Glücksspielanbieter und trägt im Misserfolgsfall die Verfahrenskosten.

Ich spreche täglich mit Menschen, die verzweifelt sind. Die Online-Casinos haben ihnen illegal das Geld aus den Taschen gezogen. Ich begleite die Menschen und helfe ihnen, zu ihrem Recht und ihrem Geld zu kommen. Ronald Mechtler im Wiener Bezirksblatt
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Hintergrund

Worum es geht

In Österreich ist Online-Glücksspiel einem einzigen konzessionierten Anbieter vorbehalten. Alle anderen Online-Casinos, die ihr Angebot in Österreich bewerben, verfügen über keine österreichische Konzession. Verluste bei diesen Anbietern können zivilrechtlich gegen den Anbieter zurückgefordert werden.

Worauf es im Einzelfall ankommt

  • Konkreter Anbieter und Vertragspartner
  • Art des Angebots (Casino, Krypto, Poker)
  • Höhe und Zeitraum der Verluste
  • Gespielt als Privatperson

Eine pauschale Aussage zu den Erfolgsaussichten ist nicht möglich. Dafür ist die kostenlose Prüfung da.

Rechtlicher Hintergrund

Warum Casino-Verluste rückforderbar sind

Wer bei einem Online-Casino ohne österreichische Konzession gespielt und verloren hat, kann seine Einsätze in vielen Fällen zurückfordern. Der Grund dafür steckt im österreichischen Glücksspielrecht.

Online-Glücksspiel darf in Österreich nur anbieten, wer eine staatliche Konzession dafür besitzt. Diese Konzession hat im ganzen Land nur ein einziger Anbieter. Alle anderen Casinos, bei denen Spieler aus Österreich einzahlen, verfügen nicht darüber. Fehlt diese Bewilligung, ist der Spielvertrag zwischen Ihnen und dem Anbieter von Anfang an unwirksam, rechtlich also so, als wäre er nie gültig zustande gekommen. Geld, das aus einem solchen unwirksamen Vertrag geflossen ist, lässt sich grundsätzlich zurückverlangen.

Das ist keine bloße Rechtsmeinung. Der Oberste Gerichtshof als höchstes Zivilgericht Österreichs hat in mehreren Verfahren bestätigt, dass Verluste bei Anbietern ohne österreichische Konzession rückforderbar sind. Auf dieser gefestigten Rechtsprechung baut die Durchsetzung Ihres Anspruchs auf.

Ob eine Rückforderung in Ihrem Fall Aussicht hat, hängt vom konkreten Anbieter und Ihrer Situation ab. Beides prüfen wir kostenlos.

Wann sich eine Prüfung lohnt

Wann sich eine Prüfung lohnt

Fünf Anhaltspunkte, an denen Sie sehen, ob eine Prüfung für Ihren Fall passt. Im Zweifel klären wir das im kostenlosen Erstgespräch.

  • Anbieter ohne österreichische Konzession

    Sie haben bei einem Online-Casino, Krypto-Casino oder Online-Poker-Anbieter gespielt, der über keine österreichische Konzession verfügt.

  • Verlust über den Zeitraum

    Über den gesamten Zeitraum haben Sie mehr eingezahlt als ausgezahlt bekommen. Maßgeblich ist der Saldo, nicht die einzelne Sitzung.

  • Als Privatperson gespielt

    Sie haben als Privatperson gespielt, nicht gewerblich. Auf das Alter zum Zeitpunkt des Spiels kommt es im Einzelfall an.

  • Auch ältere Verluste relevant

    Auch Verluste, die mehrere Jahre zurückliegen, können relevant sein. Ob Ansprüche im Einzelfall verjährt sind, prüfen wir kostenlos.

  • Keine Unterlagen nötig

    Für eine erste Einschätzung genügt, bei welchem Anbieter Sie gespielt haben und wie hoch Ihr Verlust ungefähr war. Sie müssen weder Belege zusammensuchen noch beim Anbieter etwas anfordern.

Transparent gerechnet

So teilt sich der erstrittene Betrag

Ein Beispielfall macht die Aufteilung sichtbar. Die Prüfung Ihres Falls ist kostenlos, wir tragen die Verfahrenskosten. Nur im Erfolgsfall behalten wir ab 35 Prozent des erstrittenen Betrags ein, der übrige Betrag wird an Sie ausgezahlt.

Verluste über den gesamten Zeitraum
30.000 €
Rückforderung gegen den Anbieter
30.000 €
Ihre Auszahlung
19.500 €
Erfolgshonorar R. M., ab 35 %
10.500 €

Beispielrechnung. Das Honorar beginnt bei 35 %, die genaue Höhe richtet sich nach Aufwand und Komplexität des Verfahrens und wird im Erstgespräch besprochen.

Eigenen Fall prüfen lassen
30.000 € Rückforderung
Ihre Auszahlung 19.500 € Honorar R. M. (ab 35 %) 10.500 €

Was Sie von uns erwarten können

Wir begleiten Sie durch das Verfahren

  • Professionelle Betreuung

    Das Verfahren führen kooperierende Rechtsanwälte mit Erfahrung in der Rückforderung von Spielverlusten.

  • Individuelle Prüfung

    Wir prüfen jeden Fall einzeln und behandeln Ihre Anfrage vertraulich.

  • Keine finanzielle Vorleistung

    Sie zahlen keinen Anwaltsvorschuss, unabhängig davon, ob es zum Prozess kommt.

  • Diskrete Abwicklung

    Ihre Unterlagen und Daten behandeln wir vertraulich und ausschließlich für die Prüfung Ihres Falls.

Ablauf

So läuft die Prüfung ab

  1. Station I EINTRITT

    Anfrage

    Sie schildern uns Ihren Fall über das Formular, per E-Mail oder telefonisch. Die Anfrage ist unverbindlich.

  2. Station II FALLPRÜFUNG

    Kostenlose Prüfung

    Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und schätzen die Erfolgsaussichten ein. Ein Anwaltsvorschuss fällt nicht an.

  3. Station III SPIELRUNDE

    Verfahren

    Kommt es zur Klage, führen kooperierende Rechtsanwälte das Verfahren auf unsere Kosten.

  4. Station IV AUSZAHLUNG

    Erfolgshonorar

    Nur im Erfolgsfall behält die R. M. Prozessfinanzierung GmbH ab 35 Prozent des erstrittenen Betrags ein. Der übrige Betrag wird an Sie ausgezahlt. Die genaue Höhe richtet sich nach Aufwand und Komplexität des Verfahrens und wird im Erstgespräch besprochen.

Spielerschutz

Hilfe bei Glücksspielproblemen

Verluste im Online-Glücksspiel gehen häufig mit persönlicher Belastung einher. Die Rückforderung von Verlusten ist das eine. Wer das Gefühl hat, das Spielen nicht mehr selbst steuern zu können, findet in Österreich bei unabhängigen Beratungsstellen vertrauliche und kostenlose Unterstützung.

Diese Hilfe steht unabhängig davon zur Verfügung, ob Sie Ihre Verluste rechtlich verfolgen. Die Prüfung Ihres Falls und die Begleitung durch das Verfahren behandeln wir in jedem Fall vertraulich.

Stimmen

Erfahrungsberichte

  • Gemeinsam mit seinem Team hat sich Ronald für mich gegen die übergroßen Casinos eingesetzt.

    David L.

Anbieter

Welche Online-Casinos wir bearbeiten

Wir prüfen Verluste bei 361 Casino-Anbietern ohne österreichische Konzession. Sitz, Vertragspartner und Lizenzland sind pro Anbieter dokumentiert. Den maßgeblichen Vertragspartner Ihres konkreten Falls klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

  1. bet-at-home Malta
  2. Bet365 Malta
  3. Betway Malta
  4. Bwin Malta
  5. Foxybingo Malta
  6. Gamebookers Malta
  7. Hippodrome Malta
  8. Interwetten Malta
  9. Mr Bet Curacao
  10. Partycasino Malta
  11. Partypoker Malta
  12. Premium Malta

Alle 361 Casino-Anbieter anzeigen

Häufige Fragen

Fragen zu Online-Glücksspiel

Ist ein Online-Casino in Österreich legal?

Online-Glücksspiel darf in Österreich nur ein einziger Anbieter mit staatlicher Konzession anbieten. Fast alle international beworbenen Online-Casinos haben diese Konzession nicht und sind damit in Österreich nicht erlaubt. Für Sie als Spieler ist das Mitspielen nicht strafbar. Der Vertrag mit einem Anbieter ohne Konzession ist aber von Anfang an unwirksam, weshalb sich verlorenes Geld in vielen Fällen zurückfordern lässt. Welcher Anbieter eine österreichische Konzession hat, prüfen wir kostenlos.

Bekomme ich mein bei einem Online-Casino verlorenes Geld zurück?

Wenn das Online-Casino keine österreichische Konzession hat, können Sie verlorenes Geld in vielen Fällen über eine zivilrechtliche Klage gegen den Anbieter zurückholen. Wir prüfen kostenlos, ob das bei Ihrem Anbieter möglich ist, und finanzieren das Verfahren. Im Erfolgsfall behält die R. M. Prozessfinanzierung GmbH ab 35 Prozent des erstrittenen Betrags ein, der übrige Betrag wird an Sie ausgezahlt.

Welche Verluste kommen für eine Rückforderung infrage?

Infrage kommen Verluste bei Online-Casinos, die über keine österreichische Konzession verfügen. Ob eine Rückforderung möglich ist, hängt vom konkreten Anbieter und vom Einzelfall ab. Wir prüfen das kostenlos.

Gilt das auch für Krypto-Casinos und Online-Poker?

Ja, auch Verluste bei Krypto-Casinos und beim Online-Poker können geprüft werden, sofern der Anbieter ohne österreichische Konzession tätig ist.

Woran erkenne ich, ob ein Casino eine österreichische Konzession hat?

Anbieter mit einer österreichischen Konzession weisen diese aus. Bei vielen international beworbenen Online-Casinos fehlt sie. Im Zweifel prüfen wir den Status des Anbieters für Sie kostenlos.

Was gilt, wenn ich zwischendurch auch gewonnen habe?

Maßgeblich ist der Saldo über den gesamten Zeitraum. Einzelne Gewinne schließen eine Rückforderung nicht aus, sie werden gegengerechnet.

Brauche ich alle Kontoauszüge und Belege?

Nein. Für die erste Einschätzung genügt, bei welchem Anbieter Sie gespielt haben und wie hoch Ihr Verlust ungefähr war. Sie müssen vorab nichts zusammensuchen und auch nichts beim Anbieter oder bei Zahlungsdienstleistern anfordern. Alles Weitere klären wir, sobald wir Ihren Fall übernehmen.

Gegen wen richtet sich die Forderung?

Die Forderung richtet sich zivilrechtlich gegen den Anbieter. Das Verfahren führen kooperierende Rechtsanwälte. Die R. M. Prozessfinanzierung GmbH ist Prozessfinanzierer und keine Rechtsanwaltskanzlei.

Was kostet mich die Prüfung?

Die Prüfung ist kostenlos. Sie zahlen keinen Anwaltsvorschuss. Im Erfolgsfall behält die R. M. Prozessfinanzierung GmbH ab 35 Prozent des erstrittenen Betrags ein, der übrige Betrag wird an Sie ausgezahlt.

Wie weit zurück kann ich Verluste geltend machen?

Zivilrechtliche Ansprüche können je nach Fallgestaltung bis zu 30 Jahre zurückreichen. Kürzere Fristen können greifen, sobald die für eine Rückforderung wesentlichen Umstände bekannt waren. Wie weit Ihre Ansprüche reichen, hängt vom Einzelfall ab und wird kostenlos geprüft.

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