R. M. Prozessfinanzierung GmbH

Eine häufige Annahme lautet, dass alte Spielverluste ohnehin verjährt seien. Bei Anbietern ohne österreichische Konzession ist das oft nicht der Fall.

Bis zu 30 Jahre rückwirkend

Hat ein Online-Casino keine österreichische Konzession, sind die Spielverträge zivilrechtlich nicht bindend. Ansprüche auf Rückforderung können je nach Fallgestaltung bis zu 30 Jahre zurückreichen. Das gilt unabhängig davon, ob die Verluste durch Spielautomaten, Slots, Poker, Roulette oder Black Jack entstanden sind. Wie weit Ihre Ansprüche reichen, hängt vom Einzelfall ab und davon, ob der Anbieter zwischenzeitlich insolvent geworden ist.

Auch Verluste mit Kryptowährungen

Kryptowährungen werden zunehmend auch im Glücksspiel eingesetzt. Die Verwendung als Zahlungsmittel ist erlaubt, ändert aber nichts daran, dass ein Anbieter ohne österreichische Konzession nicht zulässig anbietet. Verluste, die in Bitcoin, Ethereum oder anderen Coins entstanden sind, können daher ebenfalls zurückgefordert werden. Die Transaktionen lassen sich über die Blockchain gut nachvollziehen.

So läuft die Prüfung ab

Nach Ihrer Anfrage prüfen wir Ihre Ansprüche, ermitteln den genauen Verlustbetrag und helfen bei der Beschaffung der nötigen Unterlagen. Bei positiver Bewertung reichen kooperierende Rechtsanwälte die Klage gegen den Anbieter ein.

Die Prüfung ist kostenlos. Das Verfahren führen wir auf unsere Kosten, ein Vorschuss fällt für Sie nicht an. Im Erfolgsfall behält die R. M. Prozessfinanzierung GmbH ab 35 Prozent des erstrittenen Betrags ein, der übrige Betrag wird an Sie ausgezahlt.

Mehr dazu auf den Seiten Online-Casino und Glücksspiel und Krypto-Casino.

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