Online-Poker
Beim Pokern verloren? Sie sind nicht allein.
Verluste aus Online-Poker bei Anbietern ohne österreichische Konzession lassen sich zurückfordern. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und finanzieren das Verfahren gegen den Anbieter.
Anfrage starten
- Prüfung kostenlos
- Cash Games und Turniere
- Honorar nur im Erfolgsfall
Wer dahintersteht
Ronald Mechtler steht persönlich hinter jedem Fall
Ing. Ronald Mechtler, BA, MBA, Geschäftsführer der R. M. Prozessfinanzierung GmbH
Ronald Mechtler ist Geschäftsführer der R. M. Prozessfinanzierung GmbH. Das Unternehmen finanziert zivilrechtliche Verfahren von Verbrauchern gegen Banken und Online-Glücksspielanbieter und trägt im Misserfolgsfall die Verfahrenskosten.
- Prüfung kostenlos
- Klage auf unsere Kosten
- Honorar nur im Erfolgsfall
Die gute Nachricht: Pokerverluste sind rückforderbar
Der Oberste Gerichtshof hat bestätigt, dass Verluste aus Online-Poker bei Anbietern ohne österreichische Konzession zurückgefordert werden können. Solche Anbieter dürfen ihr Angebot in Österreich nicht zulässig betreiben, die abgeschlossenen Spielverträge sind daher angreifbar.
Worauf es im Einzelfall ankommt
- der konkrete Anbieter und sein Vertragspartner
- der Zeitraum, in dem Sie gespielt haben
- Höhe der Verluste aus Cash Games und Turnieren
- ob Sie als Privatperson gespielt haben
Rechtlicher Hintergrund
Warum Pokerverluste rückforderbar sein können
Die Rückforderbarkeit von Pokerverlusten ist höchstgerichtlich geklärt. Drei Punkte sind dafür maßgeblich.
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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs
Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass Verluste aus Online-Poker bei Anbietern ohne österreichische Konzession zurückgefordert werden können.
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Poker ist konzessionspflichtiges Glücksspiel
Online-Poker zählt in Österreich zum konzessionspflichtigen Glücksspiel, ebenso wie Slots, Black Jack oder Roulette. Ohne Konzession ist das Angebot nicht zulässig.
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Unwirksame Spielverträge
Fehlt die österreichische Konzession, ist der Spielvertrag zivilrechtlich unwirksam. Einsätze, die auf dieser Grundlage geleistet wurden, können grundsätzlich zurückgefordert werden.
Maßgeblich bleibt immer der konkrete Anbieter und der Einzelfall. Ob und in welchem Umfang sich Ihre Verluste zurückfordern lassen, prüfen wir kostenlos.
Voraussetzungen
Wann sich eine Prüfung lohnt
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Anbieter ohne österreichische Konzession
Sie haben bei einem Online-Poker-Anbieter gespielt, der über keine österreichische Konzession verfügt.
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Cash Games und Turniere
Auf die Spielform kommt es nicht an. Verluste aus Cash Games und aus Turnieren werden gleichermaßen geprüft.
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Tatsächlicher Verlust über den Zeitraum
Über den gesamten Zeitraum haben Sie mehr eingezahlt als ausgezahlt bekommen. Maßgeblich ist der Saldo, nicht die einzelne Sitzung.
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Keine Unterlagen nötig
Für eine erste Einschätzung genügt, bei welchem Anbieter Sie gespielt haben und wie hoch Ihr Verlust ungefähr war. Sie müssen weder Belege zusammensuchen noch beim Anbieter etwas anfordern.
Im Überblick
Pokerverluste zurückfordern, kurz erklärt
Ronald Mechtler erklärt, wie wir Pokerverluste prüfen und das Verfahren finanzieren.
Spielerschutz
Hilfe bei Glücksspielproblemen
Poker kann ein hohes Suchtpotenzial haben. Wer das Gefühl hat, das Spielen nicht mehr selbst steuern zu können, findet in Österreich bei unabhängigen Beratungsstellen vertrauliche und kostenlose Unterstützung.
Diese Hilfe steht unabhängig davon zur Verfügung, ob Sie Ihre Verluste rechtlich verfolgen. Ihre Anfrage und die Begleitung durch das Verfahren behandeln wir in jedem Fall vertraulich.
Transparent gerechnet
So teilt sich der erstrittene Betrag
Ein Beispielfall macht die Aufteilung sichtbar. Die Prüfung Ihres Falls ist kostenlos, wir tragen die Verfahrenskosten. Nur im Erfolgsfall behalten wir ab 35 Prozent des erstrittenen Betrags ein, der übrige Betrag wird an Sie ausgezahlt.
- Verluste über den gesamten Zeitraum
- 25.000 €
- Rückforderung gegen den Anbieter
- 25.000 €
- Ihre Auszahlung
- 16.250 €
- Erfolgshonorar R. M., ab 35 %
- 8.750 €
Beispielrechnung. Das Honorar beginnt bei 35 %, die genaue Höhe richtet sich nach Aufwand und Komplexität des Verfahrens und wird im Erstgespräch besprochen.
Eigenen Fall prüfen lassenWas Sie von uns erwarten können
Wir begleiten Sie durch das Verfahren
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Professionelle Betreuung
Das Verfahren führen kooperierende Rechtsanwälte mit Erfahrung in der Rückforderung von Spielverlusten.
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Individuelle Prüfung
Wir prüfen jeden Fall einzeln und behandeln Ihre Anfrage vertraulich.
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Keine finanzielle Vorleistung
Sie zahlen keinen Anwaltsvorschuss, unabhängig davon, ob es zum Prozess kommt.
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Diskrete Abwicklung
Ihre Unterlagen und Daten behandeln wir vertraulich und ausschließlich für die Prüfung Ihres Falls.
Ablauf
So läuft die Prüfung ab
- Station I PRE-FLOP
Anfrage
Sie schildern uns Ihren Fall über das Formular, per E-Mail oder telefonisch. Die Anfrage ist unverbindlich.
- Station II FLOP
Kostenlose Prüfung
Wir rekonstruieren die Verluste aus Cash Games und Turnieren, ermitteln den Saldo und prüfen die Konzessions-Lage des Anbieters. Ein Anwaltsvorschuss fällt nicht an.
- Station III TURN
Verfahren
Kommt es zur Klage, führen kooperierende Rechtsanwälte das Verfahren auf unsere Kosten. Den maßgeblichen Vertragspartner Ihres Falls weisen wir nach.
- Station IV RIVER
Erfolgshonorar
Nur im Erfolgsfall behält die R. M. Prozessfinanzierung GmbH ab 35 Prozent des erstrittenen Betrags ein. Ihre Auszahlung erfolgt aus dem übrigen Betrag. Die genaue Höhe richtet sich nach Aufwand und Komplexität des Verfahrens und wird im Erstgespräch besprochen.
Stimmen
Erfahrungsberichte
Die 52 Karten haben mich an den Rand des Ruins getrieben. Dann habe ich einen Joker gezogen. Das Team von meinprozess.com hat mir geholfen und meine Verluste zurückgeholt. Ich bin mit einem großen blauen Auge davongekommen. Danke Ronald.
Anonym
Zuerst glaubt man, das Spiel und seine Gegner durchschaut zu haben. Man gewinnt ein bisschen und steigert die Einsätze. Dann kommt das große Erwachen, ich habe alles verloren. Zum Glück hat mir Ronald geholfen. Jetzt gehe ich zur Suchtberatung. Die Spielverluste, die ich zurückbekommen habe, helfen mir, mein Leben wieder in den Griff zu bekommen.
Anonym
Anbieter
Welche Poker-Anbieter wir bearbeiten
Für jeden gelisteten Poker-Anbieter dokumentieren wir Vertragspartner, Sitz und Lizenzland. Den maßgeblichen Vertragspartner Ihres konkreten Falls klären wir im kostenlosen Erstgespräch.
- Betway Malta
- Bwin Malta
- Gamebookers Malta
- Interwetten Malta
- Mr Bet Curacao
- Partycasino Malta
- Partypoker Malta
- Premium Malta
- Rollbit Curacao
- Sportingbet Malta
- Stake Curacao
- 20Bet Curacao
Angaben zu Vertragspartner, Sitz und Lizenz ohne Gewähr. Konzernstrukturen und Lizenzgeber ändern sich. Den maßgeblichen Vertragspartner Ihres konkreten Falls klären wir im Erstgespräch.
Häufige Fragen
Fragen zur Pokerklage
Kann ich Pokerverluste zurückfordern?
Verluste aus Online-Poker bei Anbietern ohne österreichische Konzession können zivilrechtlich gegen den Anbieter zurückgefordert werden. Der Oberste Gerichtshof hat die Rückforderbarkeit von Pokerverlusten grundsätzlich bestätigt. Ob das in Ihrem Fall greift, hängt vom Anbieter und vom Einzelfall ab. Wir prüfen das kostenlos.
Gilt das für Cash Games und Turniere?
Entscheidend ist nicht die Spielform, sondern ob der Anbieter über eine österreichische Konzession verfügt. Wir prüfen Verluste aus Cash Games ebenso wie aus Turnieren.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
Für die erste Einschätzung genügt, bei welchem Anbieter Sie gespielt haben und wie hoch Ihr Verlust ungefähr war. Sie müssen vorab nichts zusammensuchen und auch nichts beim Anbieter oder bei Zahlungsdienstleistern anfordern. Alles Weitere klären wir, sobald wir Ihren Fall übernehmen.
Wie weit zurück kann ich Verluste geltend machen?
Zivilrechtliche Ansprüche können je nach Fallgestaltung bis zu 30 Jahre zurückreichen. Kürzere Fristen können greifen, sobald die für eine Rückforderung wesentlichen Umstände bekannt waren. Wie weit Ihre Ansprüche reichen, hängt vom Einzelfall ab und wird kostenlos geprüft.
Was kostet mich die Prüfung?
Die Prüfung ist kostenlos. Sie zahlen keinen Anwaltsvorschuss. Im Erfolgsfall behält die R. M. Prozessfinanzierung GmbH ab 35 Prozent des erstrittenen Betrags ein, der übrige Betrag wird an Sie ausgezahlt.
Wer führt das Verfahren?
Das Verfahren führen kooperierende Rechtsanwälte. Die R. M. Prozessfinanzierung GmbH ist Prozessfinanzierer und keine Rechtsanwaltskanzlei.
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