Symbolbild mit dem Parlamentsgebäude in Wien und einem Laptop, auf dem ein Online-Casino geöffnet ist

R. M. Prozessfinanzierung GmbH

Das österreichische Glücksspielrecht steht vor der größten Änderung seit 26 Jahren. Seit dem 5. August 2026 liegt die Regierungsvorlage zum neuen Glücksspielgesetz im Nationalrat, einen Tag später wurde sie dem Finanzausschuss zugewiesen. Der Beschluss ist für den Herbst geplant. Das bisherige Online-Monopol der Österreichischen Lotterien soll durch ein Konzessionssystem mit mehreren Anbietern ersetzt werden. Dazu kommen ein zentrales Sperrregister, verpflichtende Einzahlungslimits sowie Netzsperren und Zahlungssperren gegen Anbieter, die ohne Konzession in Österreich auftreten.

Für Spielerinnen und Spieler, die bei einem Online-Casino ohne österreichische Konzession Geld verloren haben, ist ein anderer Punkt wichtiger als die Marktöffnung selbst. Er steht in § 14 des Entwurfs und regelt, wer überhaupt eine Konzession bekommen kann. Wer sich bewirbt, muss sein bisheriges Angebot in Österreich eingestellt haben, offene Glücksspielabgaben nachgezahlt haben und alle rechtskräftigen Urteile erfüllt haben, die Spielteilnehmer vor österreichischen Gerichten gegen ihn erwirkt haben. Ein Urteil in der Hand einer Spielerin oder eines Spielers würde damit zu einer Hürde für die Lizenz des Anbieters.

Was das für laufende Verfahren bedeutet, was für Ansprüche gilt, die noch niemand geltend gemacht hat, und warum der 1. Jänner 2027 dabei eine eigene Rolle spielt, beschreibt dieser Beitrag. Er beruht auf dem Gesetzestext der Regierungsvorlage, den Erläuterungen dazu und den Aussendungen von Parlament und Finanzministerium. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen, einzelne Punkte können sich im parlamentarischen Verfahren noch ändern. Wir sind Prozessfinanzierer und keine Rechtsanwaltskanzlei. Was der Entwurf für einen einzelnen Fall bedeutet, klären die mit uns kooperierenden Rechtsanwälte, dieser Beitrag ordnet ein, was im Text steht und was wir daraus in der Praxis beobachten.

Was die Regierungsvorlage für den Online-Markt vorsieht

Auf der Seite des Spielerschutzes bringt der Entwurf ein zentrales Sperrregister, das für alle Anbieter gilt, sowie verpflichtende Einzahlungslimits, die ebenfalls anbieterübergreifend wirken sollen. Gegen den Markt ohne Konzession sind drei Werkzeuge vorgesehen, die es in Österreich bisher nicht gab. Netzsperren sollen den Zugriff auf Angebote ohne Konzession blockieren. Zahlungssperren sollen Banken verpflichten, Zahlungen an solche Anbieter zu unterbinden. Dazu kommen verdeckte Testspiele durch die Finanzverwaltung. Sperrregister, Netzsperren und Zahlungssperren sollen laut Parlamentskorrespondenz mit 1. Jänner 2027 in Kraft treten.

Der Zeitplan bis dahin sieht so aus:

    1. Juni 2026: Der Entwurf geht in Begutachtung, 109 Stellungnahmen langen ein.
    1. August 2026: Das Finanzministerium übermittelt den Entwurf zur Notifikation an die Europäische Kommission, damit beginnt eine dreimonatige Stillhaltefrist, während der das parlamentarische Verfahren weiterlaufen kann.
    1. August 2026: Die Regierungsvorlage 594 d.B. langt im Nationalrat ein und wird dem Finanzausschuss zugewiesen.
  • Herbst 2026: Der Beschluss im Nationalrat ist geplant.
    1. Jänner 2027: Sperrregister, Netzsperren und Zahlungssperren sollen wirksam werden, gleichzeitig beginnt die Frist, ab der Bewerber ihr bisheriges Angebot eingestellt haben müssen.
  • 2027: Die neuen Online-Konzessionen sollen laut Parlamentskorrespondenz ab Jänner erteilt werden können und ab Oktober gelten.

Der Absatz, der für Betroffene zählt

Der entscheidende Text steht in § 14 Abs. 2a des Entwurfs. Dort sind drei Bedingungen aufgezählt, die ein Bewerber um eine Online-Konzession erfüllen muss, bevor überhaupt über seine Eignung entschieden wird. Erstens müssen alle bisher fällig gewordenen und noch nicht verjährten Beträge an Glücksspielabgabe entrichtet sein. Zweitens, und das ist der Satz, um den es hier geht, verlangt der Entwurf wörtlich: “Alle rechtskräftigen Leistungsurteile inländischer Zivilgerichte, die in der Vergangenheit von Spielteilnehmern gegen den Konzessionswerber erwirkt wurden, müssen erfüllt worden sein.” Drittens muss das Veranstalten von Glücksspiel für Teilnehmer aus Österreich ab dem 1. Jänner 2027 eingestellt worden sein.

Die Erläuterungen zur Regierungsvorlage begründen die zweite Bedingung knapp: Die Bestimmung stelle sicher, dass rechtskräftige Urteile österreichischer Gerichte zu erfüllen sind, bevor eine Konzessionsvergabe erfolgen kann. Das Finanzministerium bringt diese Bedingung in seiner Aussendung vom 4. August 2026 mit rund 20.000 geschädigten Spielerinnen und Spielern in Österreich in Verbindung.

Um zu verstehen, warum das eine Nachricht ist, hilft ein Blick auf die Lage der letzten Jahre. Österreichische Gerichte haben Spielerinnen und Spielern ihre Verluste bei Anbietern ohne Konzession in einer Vielzahl von Verfahren zugesprochen, weil der Spielvertrag ohne Konzession nach dieser Rechtsprechung nichtig ist. Das Problem lag selten im Urteil, sondern in seiner Durchsetzung. Anbieter mit Sitz in Malta konnten sich hinter einem eigenen Gesetz verschanzen, das maltesische Gerichte anweist, solche Urteile nicht zu vollstrecken. Wer ein rechtskräftiges Urteil hatte, hatte in vielen Fällen ein Stück Papier und keine Zahlung. Der Entwurf dreht diese Logik um. Ein Anbieter, der nach 2027 in Österreich legal auftreten will, könnte seine offenen Urteile nach diesem Text nicht länger aussitzen. Jedes nicht erfüllte Urteil würde ihm den Weg zur Konzession versperren.

Warum sich die Verhandlungsposition verschiebt

Nach unserer Einschätzung verändert diese Bedingung das Verhalten jener Anbieter, die sich um eine Konzession bewerben wollen, schon vor dem Beschluss des Gesetzes. Wer 2027 mit einer sauberen Bilanz vor der Behörde stehen will, hat ein Interesse daran, offene Ansprüche vorher zu regeln, und zwar in einer Form, die Bestand hat. Bereits im Frühsommer haben wir in laufenden Gesprächen beobachtet, dass manche Anbieter Vergleichen gegenüber aufgeschlossener geworden sind als noch vor einem Jahr. Die genauen Beweggründe kennt nur der jeweilige Anbieter, der zeitliche Zusammenhang mit dem Gesetzesvorhaben ist aber schwer zu übersehen.

Zwei Einschränkungen gehören zu diesem Bild. Erstens sieht der Entwurf keinen Rechtsanspruch auf eine Konzession vor, und nicht jeder Anbieter wird sich bewerben. Reine Krypto-Casinos und Anbieter, die Österreich nie als Kernmarkt betrachtet haben, werden diesen Weg vermutlich gar nicht gehen. Für Ansprüche gegen solche Anbieter bleibt der bisherige Weg über Klage und Vollstreckung, mit allen Hürden, die wir in unserem Beitrag über praktisch nicht klagbare Online-Casinos beschrieben haben. Zweitens spricht der Entwurf von rechtskräftigen Urteilen. Ein Anspruch, den nie jemand geltend gemacht hat, steht auf keiner Liste und blockiert keine Konzession. Die Bedingung würde nur für jene wirken, die ihren Anspruch tatsächlich verfolgen.

“Ein rechtskräftiges Urteil gegen ein Online-Casino war bisher oft der Anfang der Geduldsprobe, nicht ihr Ende. Wenn dieses Urteil künftig darüber entscheidet, ob der Anbieter in Österreich weitermachen darf, dann ändert das die Gesprächsatmosphäre am Verhandlungstisch grundlegend”, sagt Ing. Ronald Mechtler, BA, MBA, Geschäftsführer der R. M. Prozessfinanzierung GmbH.

Aus dieser Verschiebung ergibt sich auch eine Warnung. Ein Anbieter, der seine Liste offener Ansprüche vor der Bewerbung bereinigen möchte, hat ein Interesse daran, das möglichst günstig zu tun. Pauschale Abfindungsangebote, Sammelvergleiche und Angebote zum Ankauf von Forderungen weit unter ihrem Wert könnten in den kommenden Monaten häufiger werden, nicht seltener. Wer ein solches Angebot erhält, sollte es vor der Unterschrift prüfen lassen. Warum solche Angebote in der Regel deutlich unter dem liegen, was ein Verfahren erzielt, haben wir im Beitrag über Pauschalangebote für Casino-Forderungen im Detail dargestellt.

Der Stichtag 1. Jänner 2027 und was er praktisch auslöst

Die dritte Bedingung in § 14 Abs. 2a hat eine Folge, über die bisher wenig gesprochen wird. Ein Anbieter, der sich bewerben will, muss sein Angebot für Teilnehmer aus Österreich ab dem 1. Jänner 2027 eingestellt haben. Wer erst später einstellt, wird mit einer Sperrfrist belegt: 18 Monate ab der Einstellung, und 24 Monate, wenn die Einstellung erst nach dem 31. Dezember 2029 erfolgt. Der Gesetzgeber nennt diesen Zeitraum in den Erläuterungen Cooling-off-Periode.

Für Betroffene heißt das in der Praxis: Anbieter, die eine Konzession anstreben, werden Spielerkonten österreichischer Kundinnen und Kunden zum Jahreswechsel schließen oder sperren. Parallel dazu sollen Netzsperren den Zugriff auf Angebote ohne Konzession blockieren.

Die wenigsten Betroffenen wissen aus dem Gedächtnis, wie viel sie tatsächlich verloren haben, und die echte Summe liegt in unserer Erfahrung fast immer über dem Betrag, den jemand ohne Nachweis nennen würde.

Was der Entwurf an der Ausgangslage unverändert lässt

Die Marktöffnung ändert nach unserem Verständnis nichts an der Grundlage, auf der Betroffene ihre Verluste zurückfordern. Spielverträge mit einem Anbieter ohne österreichische Konzession sind nach der Rechtsprechung der österreichischen Gerichte nichtig, die Verluste können zurückgefordert werden. Der Europäische Gerichtshof hat am 16. April 2026 in der Rechtssache C-440/23 bestätigt, dass diese Rückforderung mit dem Unionsrecht vereinbar ist, auch wenn der Anbieter eine Lizenz aus einem anderen EU-Staat hat. Was das Urteil im Einzelnen bedeutet, steht in unserem Beitrag zum EuGH-Urteil C-440/23. Ansprüche aus nichtigen Spielverträgen verjähren nach der bisherigen Rechtsprechung erst nach 30 Jahren.

Aus dem Entwurf lesen wir auch nicht heraus, dass eine künftige Konzession zurückwirkt. Wer 2019, 2023 oder im laufenden Jahr bei einem Anbieter ohne österreichische Konzession verloren hat, hat bei einem Anbieter ohne Konzession verloren. Daran ändert sich nichts, wenn dieser Anbieter 2027 eine Lizenz erhält. Die Konzession würde das Angebot ab dem Tag ihrer Geltung erlauben. Ob und wie sich das auf einen konkreten Fall auswirkt, prüfen die mit uns kooperierenden Rechtsanwälte im Einzelfall.

Auch bei der Durchsetzung hat sich unabhängig vom Gesetz einiges bewegt, das wir hier nur als Beobachter wiedergeben. Der Europäische Gerichtshof hat am 15. Jänner 2026 in der Rechtssache C-77/24 entschieden, dass Spielerinnen und Spieler bei Klagen gegen die Geschäftsführer eines ausländischen Anbieters ohne Konzession grundsätzlich das Recht ihres Wohnsitzstaates heranziehen können, weil der Schaden dort eintritt. Der Oberste Gerichtshof hat daraufhin am 19. Februar 2026 zur Geschäftszahl 9 Ob 8/26f die Zuständigkeit österreichischer Gerichte für eine solche Klage gegen den Geschäftsführer eines Anbieters mit Sitz in Malta bestätigt. Er hat dabei festgehalten, dass eine persönliche Haftung von Organen bei schuldhafter Verletzung von Spielerschutzvorschriften nach § 1311 ABGB grundsätzlich in Betracht kommt. Über den Anspruch selbst ist in diesem Verfahren noch nicht entschieden. Zur maltesischen Sperre gegen die Vollstreckung, der sogenannten Bill 55, steht das Urteil des Europäischen Gerichtshofs noch aus, der Generalanwalt hat sie im April 2026 als unvereinbar mit dem Unionsrecht eingestuft. Den Stand dazu fassen wir im Beitrag zur Bill 55 zusammen.

Was eine Rückforderung im Erfolgsfall bedeutet

Ein fiktives, bewusst rundes Beispiel zeigt, wie sich ein erstrittener Betrag aufteilt. Eine Spielerin hat bei einem Anbieter ohne österreichische Konzession 20.000 Euro verloren. Wird die Forderung in voller Höhe durchgesetzt, beträgt die Rückforderung 20.000 Euro. Davon entfallen 7.000 Euro auf das Erfolgshonorar der R. M. Prozessfinanzierung in Höhe von 35 Prozent, an die Spielerin werden 13.000 Euro ausbezahlt.

Die Prüfung ist kostenlos, die Klage führen wir auf unsere Kosten, ein Anwaltsvorschuss fällt nicht an. Honorar nur im Erfolgsfall. Wie hoch eine Auszahlung im Einzelfall ausfällt, hängt vom Verlauf des Verfahrens ab, das Beispiel ist eine Veranschaulichung und keine Zusicherung.

Jetzt Verluste zurückfordern

Der Entwurf liegt im Parlament, der Stichtag steht im Text, und Anbieter, die eine Lizenz wollen, beginnen nach unserer Beobachtung schon jetzt, ihre offenen Ansprüche zu sortieren. Wer bei einem Online-Casino ohne österreichische Konzession verloren hat, sollte seinen Fall in den Monaten vor dem Jahreswechsel prüfen lassen und nicht danach. Besonders dann, wenn Sie eine der folgenden Situationen wiedererkennen:

  • Sie haben bei einem Online-Casino ohne österreichische Konzession Geld verloren, gleich ob vor Jahren oder erst kürzlich, und bisher nichts unternommen.
  • Sie haben bereits ein Urteil gegen einen Anbieter, das dieser nicht erfüllt hat.
  • Ihnen liegt ein Vergleichsangebot, ein Sammelvergleich oder ein Angebot zum Ankauf Ihrer Forderung vor, das rasch unterschrieben werden soll.
  • Ihr Spielerkonto wurde geschlossen, oder Sie fürchten, Ihre Ein- und Auszahlungslisten nach dem Jahreswechsel nicht mehr zu bekommen.
  • Sie wissen nicht, wie viel Sie tatsächlich verloren haben, und möchten es anhand der vollständigen Listen erfahren.

“Der Gesetzgeber macht die Erfüllung von Spielerurteilen zur Eintrittskarte in den legalen Markt. Diese Eintrittskarte gibt es aber nur für Ansprüche, die auch verfolgt werden. Wer seinen Fall nie prüfen lässt, steht auf keiner Liste”, sagt Ing. Ronald Mechtler, BA, MBA.

Fordern Sie Ihre Verluste jetzt zurück. Schicken Sie uns eine kurze Nachricht oder rufen Sie an, wir prüfen Ihren Fall kostenlos und sagen Ihnen offen, ob und wie er sich verfolgen lässt: Verluste jetzt zurückfordern.

Quellen

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